Wenger: "Erster großer Sieg der deutschen Männerbewegung"
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Wenger: "Erster großer Sieg der deutschen Männerbewegung"


Die Nachrichtenlage ist momentan mal wieder mau. Erwähnenswert ist bestenfalls die folgende Pressemitteilung der Männerpartei (von mir für Genderama minimal bearbeitet):

Als „erster großer Sieg der deutschen Männerbewegung“ bezeichnet Wolfgang Wenger, der Geschäftsführer der Männerpartei und Pressesprecher des Arbeitskreises „Unsichere Väter/Kuckucksväter“ das Einlenken von Brigitte Zypries im Kampf um die Rechte von Kuckucksväter und -kindern. „Begrüßenswert ist besonders, dass Väter die leibliche Vaterschaft überprüfen können, ohne die Soziale aufs Spiel zu setzen“, so Wenger weiter. Mit großer Enttäuschung wurden aber die Äußerungen von Zypries aufgenommen, weiterhin an der Strafbarkeit von anonymen Tests festzuhalten.

„Vielen Vätern ist mit der neuen Gesetzesvorlage geholfen“, so Wenger. „Gerade die bestehende Ehe oder Partnerschaft darf aber keine Grundlage für Benachteiligung sein.“

Väter, die in einer Partnerschaft leben und diese nicht gefährden wollen, dürfen nicht benachteiligt werden, sondern müssen die Möglichkeit haben, in einem anonymen Test – ohne Wissen der Mutter – die Vaterschaft zu überprüfen. Eine unsichere Vaterschaft beeinflusst das Verhältnis Vater/Kind nachteilig – oft auch unbewusst.

Die Arbeitsgruppe „Unsichere Väter/Kuckucksväter“ bei der Männerpartei fordert daher:

1) Das Recht auf einen anonymen Test ohne Informationspflicht gegenüber der Mutter, zudem das Recht und die Möglichkeit, Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung ist bei Organisationen zu ermöglichen, die sich auf Männeranliegen spezialisiert haben.

2) Die Abschaffung der Anfechtungsfrist von zwei Jahren. Die Begründung für diese Frist, eine stabile familiäre Bindung des Kindes nicht zu gefährden, ist in den meisten Fällen sachlich unzutreffend, da in der Regel dieser Schritt der Anfechtung der Vaterschaft erst vollzogen wird, wenn die Familie auseinander gebrochen ist. Es geht hier offensichtlich nur darum, die Geldzahlungen nicht zu gefährden, also rein um eine Maßnahme zur Unterstützung der Frau.

3) Das Ende der Zahlungsverpflichtung für den vermeintlichen Vater, falls er die Vaterschaft anzweifelt, aber der Test wegen eines sogenannten Härtefalls (seitens des Kindes) nicht durchgeführt werden kann. Das Risiko eines „Härtefalls“ darf nicht allein beim Vater liegen, sondern hat die ganze Familie zu tragen. Es geht nicht an, den Vater indirekt zu Zahlungen zu verurteilen, weil eine Krise beim Kind diagnostiziert wird. Die Möglichkeit des Missbrauchs ist hier zu hoch und das Risiko einseitig.

4) Ein Ende mit der Begründung „informationelles Selbstbestimmungsrecht des Kindes“. Jeder weiß inzwischen, dass es hier allein um das Recht der Mutter geht. Die Männerpartei wäre hier dankbar für ein wenig Mut, dies auch so zu äußern, anstatt eigene Anliegen hinter den Kindern zu „verstecken“. Das Kind hat schlicht kein informationelles Selbstbestimmungsrecht den Eltern gegenüber.




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