Im Mai dieses Jahres waren es mindestens 30 Tote allein in der südafrikanischen Provinz Mpumalanga. Kinder und Jugendliche, denen ihr Geschlecht zum Verhängnis wurde – das männliche. Sie starben an den Folgen ihrer Beschneidung, sind verblutet oder an einer Infektion zugrunde gegangen. Rund 30.000 Jungen werden Jahr für Jahr in Südafrika beschnitten. Nicht in Krankenhäusern, sondern an sogenannten Initiationsschulen; Einrichtungen, an denen die Beschneidung mit primitivsten Mitteln von Personen vorgenommen wird, die keine Ärzte sind. Die Beschneidung ist in vielen Gebieten Afrikas Teil eines Initiationsritus.
Für den Deutschen Bundestag war das bislang kein Grund, die Beschneidung von Jungen gesondert unter Strafe zu stellen. Die Beschneidung von Mädchen hingegen schon. (...) Damit verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Wie schafft man es, einen so harten Verstoß gegen das verfassungsmäßige Diskriminierungsverbot durchzusetzen? Indem man ihn verbrämt. Darin hatten die Verantwortlichen Übung, denn das mussten sie schon für die Legalisierung der Jungenbeschneidung tun. Und auch dieses Mal bedienen sie sich derselben rhetorischen Tricks. Erstens: Die Beschneidung von Mädchen heißt in allen Formen "Verstümmelung", die der Jungen stets nur Beschneidung. Zweitens steht für die Beschneidung von Mädchen das Säbeln der Klitoris mit einer Glasscherbe oder Rasierklinge in Afrika, unter der Beschneidung von Jungen stellen sich die meisten Menschen einen medizinisch einwandfreien Eingriff vor. Drittens gilt für religiöse und ethnische Motive, dass man vor ihnen bei der Jungenbeschneidung großen Respekt haben muss, während sie bei der Mädchenbeschneidung nur Scheinlegitimationen sadistischer Barbarei sind. Und daher sind viertens auch die mildesten Formen der Beschneidung von Mädchen stets etwas "völlig anderes" als noch die radikalste Beschneidung eines Jungen. Fünftens: Alle Formen der Mädchenbeschneidung führen zu schlimmsten körperlichen wie seelischen Schäden; alle Beschneidungen von Jungen verlaufen komplikationsfrei und haben keine nennenswerten Folgen. Mit der Wirklichkeit hat das alles wenig zu tun.
(...) Juristisch ist Paragraf 226a nicht so schlimm; ihn wird das Bundesverfassungsgericht kassieren. Allerdings müssen wir überlegen, wie viele Botschaften dieser Art wir Männern und Jungen noch zumuten möchten.