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Bundesverfassungsgericht gestattet keine Einreichung der Ratifizierungsurkunde
... vorläufig, bis die Gesetzeslage geändert wird.
Bundesaussenminister Steinmeier vertrat den Antragsgegner, der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler den Antragssteller. Das Urteil ist 150 Seiten lang.
Das Urteil lautet, das Bundesverfassungsgericht erlaubt vorläufig keine Einreichung der Ratifizierungsurkunde, da der Bundestag und Bundesrat nicht genügend Beteilungsrechte hat. Das Grundgesetz sagt ja zum Lissabon-Vertrag, aber der Vertrag ermöglicht nicht genügend Mitspracherechte. Erst wenn diese Möglickeit eingeräumt wird, darf die Ratifzierung erfolgen. Das Grundgesetz erlaubt keinen Beitritt zu einem EU-Bundesstaat. Die Bundesrepublik Deutschland muss souverän bleiben.
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Die primäre Integrationsverantwortung liegt in der Hand der für die Völker handelnden nationalen Verfassungsorgane. Bei wachsenden Kompetenzen und einer weiteren Verselbständigung der Unionsorgane sind Schritt haltende Sicherungen erforderlich, um das tragende Prinzip der begrenzten und von den Mitgliedstaaten kontrollierten Einzelermächtigung zu wahren. Auch sind eigene für die Entfaltung der demokratischen Willensbildung wesentliche Gestaltungsräume der Mitgliedstaaten bei fortschreitender Integration zu erhalten. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass die Integrationsverantwortung durch die staatlichen Vertretungsorgane der Völker wahrgenommen werden kann."
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert das Demokratiedefizit des Europäischen Parlaments und sagt:
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Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt. Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Ein solcher Akt liegt hier nicht vor."
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Es kann deshalb auch nicht eine parlamentarische Regierung tragen und sich im Regierungs-Oppositions-Schema parteipolitisch so organisieren, dass eine Richtungsentscheidung europäischer Wähler politisch bestimmend zur Wirkung gelangen könnte. Angesichts dieses strukturellen, im Staatenverbund nicht auflösbaren Demokratiedefizits dürfen weitere Integrationsschritte über den bisherigen Stand hinaus weder die politische Gestaltungsfähigkeit der Staaten noch das Prinzip der
begrenzten Einzelermächtigung aushöhlen."
Dann beschreibt das BVerfG was die EU ist:
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Die Europäische Union erreicht auch bei Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon noch keine Ausgestaltung, die staatsanalog ist und deshalb dem Legitimationsniveau einer staatlich verfassten Demokratie entsprechen müsste. Sie ist kein Bundesstaat, sondern bleibt ein Verbund souveräner Staaten unter Geltung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung."
Der Lissabon-Vertrag ist nicht gestorben, sondern die deutschen Gesetze müssen angepasst werden. Heisst, jetzt ist erstmal Pause, bis der Bundestag das Mitspracherecht sichert, die erweiterte parlamentarische Beteiligung gestärkt und geregelt ist. Bundespräsident Köhler hat ja bereits das deutsche Zustimmungsgesetz unterschrieben, nur die Ratifikationsurkunde hat er und darf er nach diesem Urteil noch nicht nach Rom schicken.
Damit haben die Antragssteller nur einen Teilsieg erreicht, denn es muss nachgebessert werden, aber der Lissabon-Vertrag ist nach Verabschiedung eines neuen Begleitgesetzes nach den Sommerferien durch. Verhindert wurde er nicht. Der Plan der NWO läuft ab, das heutige Urteil ist jetzt nur ein kleines formelles Hindernis.
Die ganze Pressemitteilung und Urteilsbegründung des BVerfG kann man hier lesen.
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