Feministische Terroristin vor Gericht
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Feministische Terroristin vor Gericht


Verknüpfungen von Feminismus und Terrorismus werden in den Medien normalerweise übergangen. Das ändert sich dieser Tage zumindest punktuell. Wie die ”Berliner Umschau” berichtet, hat sich Adrienne Gerhäuser, vormaliges Mitglied der feministischen Terrorgruppe „Rote Zora“, inzwischen gestellt und gibt ihre Beteiligung an Sprengstoffanschlägen in den achtziger Jahren zu. Ein Auszug:

Die „Rote Zora“ gründete sich zu Beginn der 70er-Jahre in der BRD als Teil der Revolutionären Zellen, deren Mitglieder die Verletzung von Menschen in Kauf nahmen. In den 80er Jahren löste sie sich jedoch ab und wurde zu einer eigenständigen radikal linken, feministischen Frauenorganisation, die mit militanten Aktionen auf sich aufmerksam machte, bei der lediglich Sachschäden entstanden. Großen Wert legte die Gruppe darauf, Menschen keinen Schaden zuzufügen, wie die Aktivistinnen zumindest in einem Interview mit der „Emma“ von 1984 betonten. Der Name „Rote Zora“ geht auf die Initialen der Revolutionären Zellen und das Jugendbuch „Die Rote Zora und ihre Bande“ von Kurt Held zurück. Die Gruppe verstand sich als Organisation radikaler Feministinnen, die auf von ihnen als solches empfundene verschiedene Missstände in der BRD aufmerksam machen wollten und sich nicht nur auf Frauenthemen beschränkten. Sie kämpften gegen den Paragraphen 218, gegen Reproduktionsmedizin und Gentechnologie, Sextourismus und Frauenhandel, die schlechte Lebenssituation von Flüchtlingen und die wirtschaftliche und patriarchalische Verwertung der weiblichen Arbeitskräfte weltweit.


In den folgenden Absätzen listet die „Berliner Umschau“ eine Reihe von Bomben- und Brandanschlägen auf, die der „Roten Zora“ zugeordnet werden. Schließlich kommt es zu einem Bruch unter den Terroristinnen:

Nach der Festnahme der feministischen Schriftstellerin und ehemaligen Redakteurin der „Emma“, Ingrid Strobl, und ihrer Verurteilung zu fünf Jahren Haft wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“, spaltete sich die Gruppe in einen Teil, der an den militanten Aktionen festhalten wollte, und einen, der sie aufgab.


Der „Berliner Umschau“ zufolge muss Adrienne Gerhäuser mit keiner schlimmeren Strafe rechnen als zwei Jahren, die auf Bewährung ausgesetzt werden. Andere Zeitungen, etwa der ”Tagesspiegel”, sehen das ähnlich:

Was sich in den vergangenen zwanzig Jahren bei Adrienne G. verändert hat, sagte sie nicht. Muss sie auch nicht, denn der Ausgang des Prozesses gilt als entschieden. (...) Weil G. geständig ist und sich zusammen mit ihrem ebenfalls gesuchten Lebensgefährten nach zwei Jahrzehnten im Untergrund im vergangenen Dezember gestellt hatte, hat das Gericht eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren angekündigt. Bei den Anschlägen sei niemand verletzt worden, auch Sachschaden habe es nicht gegeben, hieß es. Vor Gericht geht es nun nur noch um Formalien – die Zusammensetzung des Sprengstoffs, technische Details und den zeitlichen Ablauf der Taten.




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