Verfassungsklage gegen Leyen-Gesetz?
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Verfassungsklage gegen Leyen-Gesetz?


Für jene, die sich nicht mit dem Thema beschäftigt haben, ist es schwer zu glauben: Morgen wird der Bundestag mit den Stimmen von CDU und SPD ein Gesetz verabschieden, das die Gewaltenteilung zwischen Judikative, Exekutive und Legislative aufhebt. Jene Gewaltenteilung, die in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist.


("Morgen" ist inzwischen heute, der Artikel Thomas Knüwers ist gestern erschienen.)

Die Petition mit ihren über 134.000 Unterzeichnern gegen das von Familienministerin Ursula von der Leyen eingebrachte Zensurprojekt interessiert die Politik nicht die Bohne.

Die Initiatorin der Petition erwägt deshalb inzwischen eine Verfassungsklage.

Für Zensursula und Co. gibt es derweil massive Unterstützung von der BILD.

Währenddessen wächst der Widerstand im Web:

"Ruf im Bundestag an", heißt eine Aktion des Blogs netzpolitik.org, wo im Minutenabstand über neue Aktionen gegen die geplanten Internetsperren nachgedacht wird. Telefonnummern von Politikern werden veröffentlicht. Der digitale Protest bekommt Stimmen - auch für jene Politiker, die das Internet ignorieren möchten. Spätestens am Tag der Bundestagswahl wird dies nicht mehr möglich sein: Seit klar ist, dass die Sperren nicht verhindert werden können, unterhalten sich Surfer auf dem populären Blog spreeblick.com darüber, dass sie nie wieder SPD wählen wollen.


In der "Wirtschaftswoche" nennt Mehmet Toprak acht Gründe, warum er stattdessen beim nächsten Mal die Piratenpartei wählen wird.

Gegen Ursula von der Leyen und Co. soll dem Blog "Spreeblick" zufolge gerade eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor stattfinden.

Chris Vigelius schließlich fasst in seinem Kommentar bei "eigentümlich frei" die aktuellen Entwicklungen in Sachen "Internet-Zensur in Deutschland" zusammen.




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