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Süddeutsche Zeitung: "Im Zweifel gegen den Vater"
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuletzt die Rechte von Vätern gestärkt. Doch nun betont Karlsruhe im Umgangsrecht das unbedingte Kindeswohl, auch wenn es von der Mutter beeinflusst wurde.
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