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Landesarbeitsgericht Hamburg: Eva Herman hat Nationalsozialismus nicht verharmlost
Es ist natürlich ein bisschen wie bei vergleichbaren Fällen (Martin Hohmann und Co.): Bis ein Gericht endlich festgestellt hat, dass ein Medienopfer gar nicht gesagt oder getan hat, was die Medien ihm unterstellten, ist die Hetzjagd längst beendet und das Fehlurteil der Medien vielfach im öffentlichen Bewusstsein festgezurrt. Um so wichtiger ist es, als Gegenöffentlichkeit zu erreichen, was man kann.
"Keine Verherrlichung des Nationalsozialismus" titelt klar der Schweizer Zeitung "20 Minuten" und zitiert den Vorsitzenden Richter, der sich intensiv mit den umstrittenen Äusserungen von Eva Herman beschäftigt habe: "Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus kann man daraus nicht entnehmen."
Schon deutlich verdruckster titelt das "Hamburger Abendblatt", dessen Mitarbeiterin (nach Vorarbeit von Thea Dorn in der taz) überhaupt erst die Verfemung Eva Hermans eingeleitet hatte: "Herman
wollte Nazis nicht verherrlichen", heißt es dort in der Überschrift. Aber auch in diesem Artikel wird der Richter unmissverständlich zitiert. Am meisten sträubt sich noch die "Welt" und schreibt: "Eva Herman
soll NS-Zeit nicht verherrlicht haben. Das sieht zumindest der zuständige Richter in Hamburg so."
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