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25.000 Euro Schmerzensgeld für Eva Herman
Späte Genugtuung für Eva Herman: In zweiter Instanz hat das Gericht der TV-Moderatorin 25.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Außerdem muss der Axel-Springer-Verlag öffentlich klarstellen, ihre Äußerung über die NS-Zeit verfälscht dargestellt zu haben.
(…) Die Richter des OLG gaben - wie schon in der Vorinstanz das Landgericht Köln - im Wesentlichen der Moderatorin Recht. Das Zitat, das ihr in den Mund gelegt worden sei, sei falsch und entspreche nicht dem tatsächlich von ihr Gesagten. Es habe sich um "eine Interpretation" ihrer bei der Pressekonferenz gemachten "mehrdeutigen Äußerung" gehandelt. Dadurch erscheine sie in negativem Licht, da letztlich der Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiert werde.
Spiegel-Online berichtet - und das sind nicht die einzigen. Endlich gibt es ein starkes Medienecho auf Eva Hermans Sieg vor Gericht.
Bemerkenswert ist ja, dass etliche Journalisten Eva Herman nicht etwa fragten, was sie denn nun mit ihrer Äußerung gemeint habe, sondern diese "Qualitätsjournalisten" stattdessen kollektiv versuchten, Eva Herman auf eine möglichst skandalträchtige Interpretation festzuzurren. Ihre mehrfachen distanzierungen vom Dritten Reich wurden geflissentlich überhört - schließlich ging es darum, eine populäre Feminismuskritikerin endlich aus dem Weg zu räumen. Bei der Bemessung der Entschädigung hat das Gericht explizit nicht berücksichtigt, dass die dem Artikel nachfolgende Medienkampagne die berufliche und private Existenz Hermans "erheblich beeinträchtigt" hat. Für diese weiteren Auswirkungen sei nicht allein der Springer-Verlag verantwortlich zu machen.
Für alle neuen Genderama-Leser: In meinem Buch Der Fall Eva Herman analysiere ich die Hintergründe dieses Medien-GAUs. Vor einigen Tagen erschien im Charity-Magazin Show-Talk eine Titelgeschichte von mir über die damalige Verleumdungskampagne und die Wahrheit dahinter.
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