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Frauenstatut der Grünen: Anzeige wegen Volksverhetzung
Nein, nein, nicht dass Sie die Überschrift jetzt falsch verstehen. Es gab keine Anzeige gegen die Partei der Grünen, in deren mittlerweile berühmt-berüchtigtem Frauenstatut sich einige Formulierungen finden, die man höchst possierlich finden könnte, wenn dieses Denken unsere Gesellschaft nicht stark beeinträchtigen würde. Die Anzeige erging gegen ein Mitglied der Männerbewegung, das sich zu diesem Statut eine kleine Parodie erlaubte: Der Betreffende ersetzte „Frauen“ und „Männer“ schlicht mit „Weiße“ und „Neger“ beziehungsweise „Arier“ und „Juden“, was zu einigen entlarvenden Passagen führte. Daraufhin trudelte die erwähnte Anzeige bei ihm ein. Näher zu besichtigen ist dieses Schauspiel hier.
Das Delikt der Volksverhetzung (Paragraph 130 StGB) bezieht sich auf jeden, der „zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt“ bzw. „sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Es gibt im StGB keine Unterscheidung, der zufolge Volksverhetzung gegen bestimmte Gruppen der Bevölkerung gestattet wäre und gegen andere nicht.
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