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Der Verrat von Personendaten ist bei Erpressung ok
Als ich in den Radionachrichten hörte, der Schweizer Datenschutz- beauftragte hat die Weitergabe der Daten von Bankkunden und sogar die Namen der Kundenbetreuer der Banken an die USA nicht als Verstoss gegen das Datenschutzgesetz beurteilt, dachte ich mir, das ist wieder typisch, die Gesetze werden je nach dem um wen oder was es sich handelt durchgesetzt oder auch nicht. Banken hätten glaubhaft gemacht, eine Weigerung hätte ihre Existenz gefährdet, denn die USA hätten mit ihrer Zerstörung gedroht. Das heisst im Klartext, das schweizer Recht gilt dann nicht, wenn eine ausländische Macht die Schweiz, bzw. in diesem Fall, den schweizer Banken mit Existenz- vernichtung droht. So einfach ist das.

Was ist geschehen? Zuerst testete das US-Justizministerium die Schweiz, um zu sehen wie weit sie den Druck standhält. Schweizer Banken wurden aufgefordert eine Vorabinformation zu liefern, der sogenannte "Preliminary Request". Dieses statistische Datenmaterial beinhaltete keine konkreten Kundendaten, sondern zeigte Washington auf, wie viele US-Kunden hat die Bank und wie ist die Grössenordnung der verwalteten Gelder. So wie ich die Amis kenne, hätte man gegenüber dieser ersten Anfrage mit einem deutlichen "no way" und "f.ck off" geantwortet, dann wäre der Fall sofort erledigt gewesen. Diese Sprache hätten sie verstanden und respektiert.
So aber haben die Banken die Anzahl Kunden und Geldmenge preisgegeben, mit denen die US-Behörden genau wussten, was für ein Potenzial zu holen war. Die schweizer Justizministerin, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, sagte dazu, der Bundesrat sei über das Vorgehen der Banken informiert gewesen. Da es sich nicht um Personendaten gehandelt hat, sahen sie keinen Verstoss gegen das Gesetz. Ein katastrophaler Fehler, denn Washington hatte Blut geleckt und gleichzeitig gemerkt, hey, die Schweizer geben dem Druck ohne Widerstand nach, also wird jetzt noch mehr gefordert und massiv gedroht, dann bekommen sie alles. So ist es auch passiert.
Es kam das zweite Ultimatum am 23. September 2011 – der sogenannte "Full Request". Das heisst, es wurde von den Banken die Überlieferung aller sensiblen Kundendaten verlangt, oder sie könnten mit einer Strafklage und der Schliessung ihrer Tätigkeit in den USA rechnen. Die Finanzministerin meinte anfänglich, die USA müsste allfällige Amtshilfegesuche stellen. Washington lachte sie aus und sagte, mit so etwas juristisch langwierigem geben sie sich nicht ab. Die Schweiz soll die Kundendaten einfach so herausgeben, oder sonst!!!
Der Staatssekretär Michael Ambühl, der Chefunterhändler für den Bundesrat in Finanzfragen, hat angesichts dieser Drohungen jeglichen Widerstand aufgegeben und es wurde vom Bundesrat den Banken das grüne Licht gegeben auf das US-Ultimatum einzugehen.
Im Bundesgesetz über den Datenschutz steht im Artikel 6:
Grenzüberschreitende BekanntgabePersonendaten dürfen nicht ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn dadurchdie Persönlichkeit der betroffenen Personen schwerwiegend gefährdet würde,namentlich weil eine Gesetzgebung fehlt, die einen angemessenen Schutz gewährleistet.Genau das ist der Fall. Die Personen sind gefährdet und es fehlt eine Gesetzgebung.
Was das Bankgeheimnis betrifft steht im Art. 471 des Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:a. ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter oder Liquidator einer Bank, als Organ oder Angestellter einer Prüfgesellschaft anvertraut worden ist oder das er in dieser Eigenschaft wahrgenommen hat;b. zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht.Wer fahrlässig handelt, wird mit Busse bis zu 250'000 Franken bestraft.Das heisst, Aufgrund massiver Drohungen der USA, Schweizer Banken wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafrechtlich zu verfolgen, wurden beide oben genannten Gesetze gebrochen. Die Regierung, der Ständerat und der Nationalrat stimmten im März 2012 der Preisgabe von Bankkundendaten an die USA zu. Man gab dem Kind einen neuen Namen und nannte es eine sogenannte Gruppenanfrage. Damit gibt die Schweiz alle Daten von Bankkunden heraus, wenn sich eine Anfrage der USA auf eine Gruppe von sonst namentlich nicht genannten Personen bezieht und ein Verdacht mit speziellen "Verhaltensmustern" begründet wird.
So etwas nennt man Sippenhaft und ist ausdrücklich verboten.
Das heisst, Washington muss keine individuelle Schuld jeder einzelnen Person beweisen, so wie es eigentlich in einem Rechtsstaat sich gehört, sondern einfach verlangen, "
rückt mit allen Daten von Personen raus die wir verdächtigen, aber subito!". Die US-Regierung geht mit der gleichen kriminellen Weise vor, um angebliche Steuerflüchtlinge auszuschalten, wie sie es mit ihren Killerdrohnen macht, um mutmassliche Terroristen zu ermorden. Landesgrenzen, Gesetze anderer Staaten und die Pflicht die Schuld beweisen zu müssen, kümmert sie einen Dreck. Sie sind alles in einem; Ankläger, Richter und Vollstrecker.
Das ist der Beweis, die USA sind kein Rechtsstaat, sondern eine faschistische Diktatur, die Länder bedroht wenn sie nicht den Forderungen nachkommen. Leider hat die Schweiz keine Politiker mehr, die diesem Druck standhalten und die Gesetze der Schweiz verteidigen. Was noch dazu kommt, zuerst haben die Banken "nur" die Daten der US-Kunden nach Washington übermittelt und die Namen der eigenen Mitarbeiter, welche die Kunden betreuen, ausgeschwärzt. Das wurde nicht akzeptiert und die US-Behörden verlangten alle Angaben. Auch dieser Forderung wurde nachgegeben und die eigenen Mitarbeiter verraten.
Die US-Behörden haben sofort nach Erhalt damit begonnen, die ausgelieferten Daten der Banken auszuwerten und zu nutzen. Die Masse der zur Verfügung gestellten Informationen enthält die Namen von mehr als 10'000 Mitarbeiter, einschliesslich E-Mail, Telefon oder Geschäftsbeziehungen mit Kunden die US-Steuerzahler sind. Es ist zu negativen Vorfällen gekommen. Bei der Einreise in die USA sind diese Bankangestellten abgefangen und verhört worden. Es wird ihnen jetzt geraten, nicht nur nicht in die USA zu reisen, sondern auch nicht ins Ausland, wegen bestehender Auslieferungsabkommen mit den USA. Sie sind praktisch in der Schweiz gefangen.
Was hier abläuft ist ein eklatanter Bruch des Schutzes von Schweizer Staatsbürgern durch die Regierung und das Parlament. Sie haben nicht nur den Erpressungen der USA nachgeben und dadurch Gesetze gebrochen, sondern auch noch die Namen und persönlichen Daten der Bankmitarbeiter an ausländische Behörden verraten.
Jetzt hat sogar der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür gesagt, er könne die deklarierten Rechtfertigungsgründe der Banken für die Übermittlung von Mitarbeiternamen "
nachvollziehen". Die Datenlieferungen der Banken interpretiert er nicht als Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Bundesrat, Behörden und Banken machten für ihn glaubhaft geltend, dass den Instituten ohne die Datenlieferungen Strafklagen gedroht hätten, was die Banken gefährdet hätte und somit das Risiko erheblicher volkswirtschaftlicher Schäden enthielt.
Weil die US-Behörden den Banken glaubhaft mit Zerstörung drohten, waren Datenlieferungen aus der Schweiz heraus juristisch in Ordnung, meint Thür. Eine sehr merkwürdige und unhaltbare Rechtsauslegung, die zweifeln lässt, ob er für diesen Job überhaupt geeignet ist. Das heisst, nach seiner Meinung ist es ok, wenn ein ausländischer Staat der Schweiz droht und dann die Gesetze nicht mehr gelten. Damit ist die Schweiz offensichtlich auch kein Rechtsstaat mehr und macht sich zukünftig noch erpressbarer.
Die Behauptung, mit dieser Rechtsbeugung wurde Schaden abgewendet, hat sich prompt auch als falsch herausgestellt. Das Vertrauen der ausländischen Bankkunden in das schweizer Rechts- und Banksystem ist mit der Herausgabe von Kundendaten auf das schwerste erschüttert worden. Kein Wunder werden massiv Gelder von schweizer Banken abgezogen. Hunderte Milliarden sind bereits in andere Länder überwiesen worden, die einen besseren Schutz gewährleisten. Insgesamt wird mit einem Abgang von 1 Billion Franken gerechnet.
Ausserdem gehen Arbeitsplätze verloren. Der Finanzsektor ist für die Volkswirtschaft der Schweiz von grosser Bedeutung. Er hat einen Anteil von über 11 Prozent am Bruttoinlandsprodukt und 200'000 Personen finden Arbeit darin. Was die schweizer Politiker offensichtlich nicht verstehen, bei der Erpressung geht es doch gar nicht um die Verfolgung von Steuerhinterziehern. Das ist nur die Ausrede für das gutgläubige Publikum, die das auch noch richtig findet. Die Geldwäscherei im grossen Stiel läuft doch ganz wo anders. Sondern es geht um einen Krieg gegen die Schweiz, um die Zerstörung des Finanzplatzes und Ausschaltung einer Konkurrenz. Die Finanzelite der Wall Street und der City of London wollen das Weltmonopol.
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