"Junge Freiheit" berichtet: Eva Herman siegt gegen Springer
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"Junge Freiheit" berichtet: Eva Herman siegt gegen Springer


Wie das Leben so spielt: Noch diese Woche wurde ich von einem linksradikalen Fanatiker in der Wikipedia durch den Schmutz gezogen, weil ich frecherweise nicht nur der "Jungen Freiheit" Interviews gebe, sondern auch Eva Herman verteidige. Jetzt wurde Eva Herman vor Gericht ebenso rehabilitiert wie vor einigen Jahren der damals ebenfalls von mir verteidigte Martin Hohmann - und die einzige Zeitung, die groß über Evas Sieg berichtet ist die
"Junge Freiheit". Diesem Artikel zufolge, der auf einer Meldung der evangelischen Nachrichtenagentur idea beruht, siegte Eva Herman nicht nur gegen die "Bild", sondern auch gegen das ebenfalls zu Springer gehörende "Hamburger Abendblatt", das (wie ich in meinem Buch über diesen Fall aufgeschlüsselt habe) die Kampagne gegen Herman überhaupt erst losgetreten hat:

In dem Bericht vom 7. September 2007 über eine Pressekonferenz zur Vorstellung eines neuen Buches von Herman schrieb das Blatt in Bezug auf Äußerungen zur Politik des Nationalsozialismus: "Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter."

Nach Ansicht der Richter entsprach diese Formulierung nicht den tatsächlichen Äußerungen Hermans. Die Klägerin habe sich stattdessen im Rahmen der Pressekonferenz mehrfach ausdrücklich vom Nationalsozialismus distanziert. Die Formulierung des Hamburger Abendblatts hatte für einen öffentlichen Skandal gesorgt und dazu geführt, dass Herman vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) gekündigt wurde.

Zudem dürfen laut den Richtern die Boulevardzeitung Bild sowie die entsprechenden Internetpublikationen Herman nicht mehr als „dumme Kuh“ bezeichnen. Diese Formulierung hatte Bild-Kolumnist Franz Josef Wagner nach dem Rausschmiss der TV-Moderatorin aus einer Fernsehsendung in seiner Kolumne „Post von Wagner“ verwendet. Die Richter sahen dies als Beleidigung an und sprachen Herman einen Schadenersatz ebenfalls in Höhe von 10.000 Euro zu.


Solche Nachrichten sind einer der Gründe dafür, warum man auch als "linker" Journalist zu "rechten" Verlagen Kontakt halten muss – man erfährt sonst nur einen Teil der Wirklichkeit. (Was den Radikalen an beiden Enden des politischen Spektrums natürlich sehr lieb wäre.) Wer es aber partout nicht mit seinem Gewissen übereinbringen kann, einen Link auf die "Junge Freiheit" anzuklicken, kann sich auch über BILDblog informieren.

Davon abgesehen ist bei Google-News keine Presseberichterstattung über dieses Thema zu finden. Auch in dem Wikipedia-Artikel über Eva Herman findet sich dieses Urteil noch nicht. Vielleicht kann es bei Gelegenheit mal jemand nachtragen, der noch nicht von den wikipedianischen Gesinnungswächtern gesperrt wurde.




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