Kachelmann darf Ex "Dinkel" nennen – Staatsanwalt: Hälfte der "Vergewaltigungen" sind finigiert
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Kachelmann darf Ex "Dinkel" nennen – Staatsanwalt: Hälfte der "Vergewaltigungen" sind finigiert


Zunächst einmal das, wovon wohl schon jeder, der sich für das Thema interessiert, inzwischen gehört hat. Jörg Kachelmann und der Heyne-Verlag siegten heute vor Gericht: Der Meteorologe darf seine ehemalige Partnerin mit vollem Namen nennen und als "Falschbeschuldigerin" bezeichen – allerdings nicht als "Kriminelle". Zu möglichen Schadensersatzforderung gegen die Betreffende möchte sich der Heyne-Verlag noch nicht äußern. Zahlreiche Medien berichten, so etwa die Financial Times.

Jörg Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker berichtet über eine "zum Teil turbulente Verhandlung" und merkt abschließend an:

"Herr Kachelmann darf diese Dame nun wieder beim Namen nennen, denn eine Radiomoderatorin, die ihre Persönlichkeitsrechte an die BUNTE und an eine Filmfirma verkauft hat, verliert natürlich jeglichen Anspruch auf Anonymität."


In dem ganzen Heckmeck geht vermutlich ein interessanterer Artikel unter, der sich mit dem von Kachelmann angestoßenen Problem der Falschbeschuldigungen beschäftigt und Gegner und Befürworter der These, diese seien sehr häufig, zu Wort kommen lässt. Beim Abwägen der Argumente beider Seiten gelangt der Autor zu dem Ergebnis: Kachelmann hat Recht.

Eigentlich sollte man den Artikel in Gänze lesen, weil darin klar wird, wie unterschiedlich die Auffassungen doch sind. Da solche Beiträge aber mitunter spurlos aus dem Netz verschwinden, zitiere ich einmal einige für die Männerbewegung relevante Passagen:

"Das Phänomen der Falschanschuldigung bei Vergewaltigungen ist sehr verbreitet. Wir rechnen damit, dass etwa die Hälfte der Anzeigen fingiert ist", sagt Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen.


Der Jurist Bruno Steiner, 16 Jahre lang Richter beim Bezirksgericht Zürich, davor vier Jahre Staatsanwalt, heute Strafverteidiger mit dem Schwerpunkt Beziehungsdelikte, befindet:

"Bei Vergewaltigungsfällen setze ich grosse Fragezeichen hinter die Rechtsstaatlichkeit der Justiz. Ich habe in all den Jahren einfach zu viel erlebt." (...) Aussagen von Vergewaltigungsopfern würden heute zu wenig kritisch hinterfragt. Noch bis vor rund 20 Jahren seien Vergewaltigungsverfahren regelmässig eingestellt worden. "Das war genauso falsch. Doch heute hat das Pendel zu stark auf die andere Seite ausgeschlagen. Es ist menschlich verständlich, dass Polizei und Staatsanwälte zurückhaltend einvernehmen. Aber rechtsstaatlich gesehen geht das einfach nicht."

Nicht nachvollziehen kann diese Einschätzung Maja Fringeli von der Frauenberatung sexuelle Gewalt Zürich. "Die Einvernahmen sind für die Frauen eine grosse Belastung. Sie müssen Auskunft geben zu sehr intimen Details. Es ist überhaupt nicht so, dass sie dabei geschont werden."

Experten stützen jedoch eher Steiners Darstellung. Die Freispruchquote sei bei Vergewaltigungen durchaus nicht besonders hoch, wie immer wieder behauptet werde, sagt der Zürcher Strafrechtsprofessor Martin Killias. Das liege auch an den Grundeinstellungen unserer Gesellschaft, die auf Richter abfärbe: "Dem Opfer nicht zu glauben verlangt bei Verfahren wegen Vergewaltigung heute sehr viel mehr Mut, als einen bestreitenden Angeklagten schuldig zu sprechen", sagt Killias.


Meine Auffassung zu diesem Problem dürfte in der Vergangenheit bereits deutlich geworden sein: Es gibt eine immens starke und einflussreiche feministische Lobby, die für die Rechte weiblicher Opfer eintritt. Eine maskulistische Lobby, die sich für die Opfer von Falschbeschuldigungen einsetzt, gibt es bislang jedoch kaum im Ansatz. Für ausgewogene und faire Verfahren ist es wichtig, dass die Unterstützer beider Seiten stark sind. Hier gibt es für Männer noch einiges zu tun. Wenn Jörg Kachelmann gemeinsam mit erfahrenen Gutachtern und Rechtsexperten den Anfang macht, kann man ihn dabei nur unterstützen.




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