Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhalt erscheint manchem fragwürdig
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Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhalt erscheint manchem fragwürdig


Heute beherrscht ein Gerichtsurteil die Titelseiten vieler Zeitungen, dem zufolge auch ein enterbter und verstoßener Sohn seinem Vater gegenüber unterhaltspflichtig ist. Einer meiner Leser weist mich auf einen Artikel zu diesem Urteil hin. Dieser enthalte "ein paar schöne Beispiele, wie der Staat mit Hilfe der Gerichte die Männer als quasi Universalversorger für alles mögliche ausnimmt. Kein Wunder, wenn Männer nicht mehr heiraten wollen." In diesem Artikel heißt es zum aktuellen Urteil:

So unglaublich der Fall für Otto-Normalverbraucher aber auch klingt: Die Rechtsprechung zum deutschen Familien- beziehungsweise Unterhaltsrecht der vergangenen Jahre ist voll von ähnlichen Urteilen. Im Familienrecht würden nicht selten "lebensfremde Entscheidungen" getroffen, sagt Professor Ingo Hauffe, der in Ludwigsburg eine eigene Anwaltskanzlei betreibt.


Hier findet man den vollständigen Beitrag.




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